Das Beamten-Darlehen ist eigentlich eine beliehene Lebens- oder Rentenversicherung. Sie müssen also eine Versicherung abschließen und selbige wird bis maximal in Höhe der Versicherungs-Summe beliehen.
Über die gesamte Laufzeit müssen Sie also nur die Versicherungs-Prämie und den Zinsanteil bezahlen. Ihr Darlehen wird beim Versicherungsablauf durch die Ablaufleistung der Lebens- bzw. Rentenversicherung getilgt. Die Überschussbeteiligung bekommen Sie nach Ablauf auch ausgezahlt.
Ihr Darlehen können Sie frei verwenden. Bereits bestehende Ratenkredite, müssen durch Ihr Beamten-Darlehen abgelöst werden, aber Kontoüberziehungen oder Hypothekendarlehen können bestehen bleiben.
Beamtendarlehen können also wegen den deutlich höheren Konditionen auch für Umschuldungen bestens eingesetzt werden.
Sie können jederzeit während Laufzeit des Vertrages Teiltilgungen leisten. Entsprechend der geleisteten Zahlungen sinkt auch der Zinsaufwand. Im Falle der Teiltilgungen sinkt also nur der Zinsanteil am monatlichen Gesamtaufwand. Versicherungssumme sowie Versicherungsbeitrag bleiben gleich.
Die Rest-Auszahlung aus der Ablauf-Leistung erhöht sich natürlich um den vorher getilgten Betrag. Die Mindesthöhe für eine Teiltilgung ist von einem Kreditinstitut zum anderen unterschiedlich.
Den Vertrag können Sie natürlich auch vorzeitig kündigen. Es ist aber empfehlenswert, Ihren Steuerberater bevor zu konsultieren, da Sie steuerliche Nachteile in Kauf nehmen müssen, was die Ausschüttung der Gewinnanteile angeht.
Ihr Steuerberater kann Sie aber über die zum Zeitpunkt der Vertrags-Auflösung gültigen steuergesetzlichen Regelungen informieren.
Die Vorteile des Beamtendarlehens im Überblick sind:
- Es werden keine Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt
- Die Zinsgarantie ermöglicht eine große Planungssicherheit. Die Zinsen sind für die gesamte Laufzeit garantiert.
- Variable Laufzeit von 12 - 20 Jahren. Mit Hilfe einer längeren Laufzeit kann die monatliche Gesamtbelastung deutlich gesenkt werden.
- Flexible Darlehenshöhe liegt in der Regel zwischen 5.000 und 80.000 Euro.
- Es sind jederzeit Sondertilgungen möglich. Ihr Darlehen können Sie also jederzeit teilweise oder auch vollständig tilgen.
- Durch die Tilgung des Darlehens über eine Kapital-Lebensversicherung erhalten die Angehörigen des Darlehensnehmers finanzielle Sicherheit. Das Darlehen wird also im Todesfall des Darlehensnehmers durch die Lebensversicherung getilgt.
Die angegebene Gewinn-Beteiligung aus der Lebens-Versicherung bezieht sich auf das abgeschlossene Wirtschaftsjahr. Diese Gewinn-Dividenden sind aber nicht auf weitere Wirtschaftsjahre übertragbar. Sie werden im Bundesanzeiger nach jedem abgeschlossenen Wirtschaftsjahr veröffentlicht und Ihnen falls Sie es beanspruchen mitgeteilt.
Der monatliche Beitrag für die Lebensversicherungs ist grundsätzlich steuerlich absetzbar. Hier sollten Sie aber Ihren Steuerberater nach den aktuellen Richtlinien des Steuerrechts in Bezug auf die Absetzung von Lebens-Versicherungen in Verbindung mit der Absicherung von speziellen Darlehen befragen. Die Steuerpolitik der Bundesregierung ist also hierbei zu verfolgen.
Eine Änderung des Bezugsrechtes ist natürlich auch jederzeit möglich, weil der Darlehens-Nehmer gleichzeitig auch der Antragsteller der Lebens-Versicherung ist. |